Timeshare – Recht

Abogados Lean

Was ist Timeshare?

Unter Ferienwohnrecht (auch Timesharing, Teilzeitwohnrecht, Teilzeiteigentum, Teilnutzungsrecht, Wohnnutzungsrecht) sind Angebote im Hotel und Turistikbereich zusammengefasst, durch die ein Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht erwirbt,

für die Dauer von mehr als einem Jahr eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zu nutzen.

Weltweit gibt es etwa vier Millionen Timesharing-Eigentümer; es ist nach Einschätzung des Bundesverbands für Teilzeit-Wohnrechte eines der am schnellsten wachsenden Segmente im Tourismus.

Gesetzliche Grundlagen

Zum 1. Januar 2002 ging das bis dahin in Deutschland bestehende Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz (TzWrG) im Bürgerlichen Gesetzbuch – §§ 481 bis 487 BGB auf. In den anderen Ländern der EU bestehen vergleichbare gesetzliche Standards, die alle in Umsetzung der Richtlinie 1994/47/EG vom 26. Oktober 1994 (ABl. EG L 280, S. 82) erlassen worden sind. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen werden nachfolgend kurz skizziert.

Ein Unternehmen, das Teilzeit-Wohnrechts-Verträge anbietet, hat jedem Verbraucher, der Interesse bekundet, einen Prospekt auszuhändigen (§ 482 BGB). Dieser muss unter anderem enthalten:

Eine allgemeine Beschreibung des Wohngebäudes oder des Bestands von Wohngebäuden

Namen und Wohnsitz des Unternehmers des Nutzungsrechts, Namen und Wohnsitz des Eigentümers des Wohngebäudes oder der Wohngebäude – bei Gesellschaften, Vereinen und juristischen Personen Firma, Sitz und Name des gesetzlichen Vertreters sowie die rechtliche Stellung des Unternehmers in Bezug auf das oder die Wohngebäude.

Die genaue Beschreibung des Nutzungsrechts nebst Hinweis auf die erfüllten oder noch zu erfüllenden Voraussetzungen, die nach dem Recht des Staates, in dem das Wohngebäude gelegen ist, für die Ausübung des Nutzungsrechts gegeben sein müssen.

Der Teilzeit-Wohnrechte-Vertrag bedarf der schriftlichen Form, soweit nicht in anderen Vorschriften eine strengere Form vorgeschrieben ist (§ 484 BGB). Ein Abschluss des Vertrags in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Der Vertrag muss unter anderem folgende Angaben enthalten:Namen und Wohnsitz des Verbrauchers. Die genaue Bezeichnung des Zeitraums des Jahres, innerhalb dessen das Nutzungsrecht jeweils ausgeübt werden kann, die Geltungsdauer des Nutzungsrechts nach Jahren und die weiteren für die Ausübung des Nutzungsrechts erforderlichen Einzelheiten.

Die Erklärung, dass der Erwerb und die Ausübung des Nutzungsrechts mit keinen anderen als den im Vertrag angegebenen Kosten, Lasten oder Verpflichtungen verbunden ist.

Zeitpunkt und Ort der Unterzeichnung des Vertrags durch jede Vertragspartei.

Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechte-Vertrag ein Widerrufsrecht zu (§ 485 BGB). Die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht muss Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, einen Hinweis auf den Fristbeginn sowie darauf, dass der Widerruf keine Begründung enthalten muss, in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären ist und dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt. Diese Frist kann je nach EU-Staat variieren. So schreibt das spanische Recht eine lediglich 10-tägige Rücktrittsfrist vor, während dem Verbraucher nach belgischem Recht 15 Tage eingeräumt werden.

Der Unternehmer darf Zahlungen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht fordern oder annehmen (§ 486 BGB). Zahlungen über einen seriösen Treuhänder sind allerdings gestattet, sofern der Verbraucher die Verfügungsbefugnis über den geleisteten Betrag dadurch nicht verliert.

Die deutschen Schutzvorschriften sind auch dann anwendbar, wenn das Wohnobjekt innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums liegt, aber eine in diesem Sinne außereuropäische Gestaltung zugrunde gelegt wird (Art. 29a Abs. 3 EGBGB). Von den gesetzlichen Bestimmungen für Teilzeit-Wohnrechte-Verträge darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden (§ 487 BGB).

Funktioniert es auch immer so wie es versprochen wird?

Der wirtschaftliche Nutzen von Ferienwohnrechten wird teilweise in Frage gestellt. Die Investition in das Wohnrecht und die nicht vorhersagbaren, künftigen Betriebs- und Instandhaltungskosten der Ferienwohnanlage können dazu führen, dass sukzessiv gebuchte Pauschalreisen preiswerter sind.

Ferner sind die von den Anbietern beworbenen Tauschbörsen für erworbene Wohnrechte der Kritik ausgesetzt. Diese Kritik betrifft vor allem die Verfügbarkeit von geeigneten Urlaubsunterkünften in Hochsaisonzeiten. Ein weiterer Kritikpunkt ist der Wiederverkauf von Ferienwohnrechten, da dieser zwar in den meisten Fällen theoretisch vorgesehen ist, sich in der Praxis jedoch als schwierig bis unmöglich erweist.

Unseriöse Anbieter versuchen die gesetzlichen Vorschriften durch Schlupflöcher im Gesetz zu umgehen. Außerdem wird kritisiert, dass während der Verkaufsveranstaltungen teilweise erheblicher psychologischer Druck auf die potentiellen Käufer ausgeübt wird und dass sich manche Anbieter unseriöser Drückermethoden bedienen, um Kunden in ihre Verkaufsräumlichkeiten zu locken. Bekannte Methoden um potentielle Kunden in ein Verkaufsgespräch zu verwickeln, sind Gutscheine, Kino- oder Freizeitparktickets und preisgünstige Übernachtungen in einem der Resorts.

Spanien gilt in diesem Zusammenhang als eine Oasis für Wohnrechtanbieter und Wiederverkäufer. In diesem Zusammenhang wurden auch gesetzlich einige Erneuerungen vorgenommen und durchgefürt.

Jeder Fall ist individuell und erfordert genauere Angaben zur Situation, deshalb empfehlen wir Ihnen sich direkt mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen, damit wir Sie kostenlos und unverbindlich beraten können.