
GIBT ES DIE HOFFNUNG AUF RÜCKABWICKLUNG ALTER TIMESHARE-VERTRÄGE IN SPANIEN?
Rechtstipp vom 05.02.2016 Aus den Rechtsgebieten Reiserecht, Zivilrecht | Europäisches Recht Timeshare oder Timesharing ist ein Teilzeit-Wohnrechtevertrag. Manche nennen dies auch Ferienwohnrecht, Teilzeitwohnrecht, Teilzeiteigentum, Teilnutzungsrecht oder Wohnnutzungsrecht. Hierdurch verschafft oder verspricht ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht, für die Dauer von mehr als einem Jahr (a. F. 3 Jahre) ein Wohngebäude mehrfach für einen bestimmten…